Einen Pflegegrad beantragen ist der erste und wichtigste Schritt, um staatliche Unterstützung für die häusliche Pflege zu erhalten. Viele Familien in Hamburg wissen nicht genau, wie sie vorgehen sollen – oder unterschätzen, wie viel Geld auf dem Spiel steht. Pflegegrad 2 bedeutet beispielsweise bis zu 761 € monatlich an Pflegegeld, Pflegegrad 5 sogar bis zu 1.955 €.
In dieser Anleitung erfahren Sie, wie der Antrag funktioniert, was beim MDK-Gutachten wichtig ist und wie ElbLicht Pflegedienst Sie dabei unterstützen kann.
Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der Antrag wird schriftlich bei der Pflegekasse gestellt – das ist die Abteilung Ihrer Krankenkasse, die für Pflegeleistungen zuständig ist. Sie können den Antrag per Brief, Fax oder Online-Formular einreichen. Wichtig: Das Antragsdatum gilt als offizieller Beginn – je früher Sie beantragen, desto früher beginnt die Leistungszahlung.
Tipp: Nutzen Sie einfach das Stichwort „Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit" in Ihrem Schreiben. Eine formelle Vorlage ist nicht zwingend nötig.
Schritt 2: Termin mit dem MDK (oder MEDICPROOF) vereinbaren
Nach dem Antrag schickt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) – bei privat Versicherten MEDICPROOF – zur Begutachtung. Der Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und bewertet die Einschränkungen in sechs Lebensbereichen.
Die sechs Begutachtungsbereiche:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Schritt 3: Vorbereitung auf das Gutachten
Die Vorbereitung ist entscheidend. Führen Sie vor dem Termin ein Pflegetagebuch, in dem Sie dokumentieren, welche Tätigkeiten die pflegebedürftige Person alleine nicht mehr bewältigen kann und wie lange Unterstützung täglich benötigt wird. Zeigen Sie beim Gutachtenbesuch den schlechtesten Tag, nicht einen guten Tag.
Was Sie bereithalten sollten:
- Liste aller Medikamente
- Ärztliche Atteste und Befundberichte
- Pflegetagebuch (mindestens 2 Wochen)
- Liste der Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett etc.)
Schritt 4: Pflegegrad-Einstufung erhalten
Der MDK erstellt ein Gutachten und empfiehlt einen Pflegegrad 1 bis 5. Die Pflegekasse entscheidet dann offiziell. Sie erhalten den Bescheid in der Regel innerhalb von 25 Werktagen. Wenn Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.
Schritt 5: Leistungen in Anspruch nehmen
Nach der Einstufung stehen Ihnen je nach Pflegegrad verschiedene Leistungen zu:
- Pflegegeld – monatliche Zahlung für selbst organisierte Pflege (z. B. durch Angehörige)
- Pflegesachleistungen – Bezahlung eines zugelassenen Pflegedienstes wie ElbLicht
- Verhinderungspflege – bis zu 1.612 € jährlich für Vertretungspflege
- Entlastungsbetrag – 125 € monatlich für haushaltsnahe Leistungen (§45b)
Schritt 6: Professionellen Pflegedienst einschalten
Sobald der Pflegegrad festgestellt ist, können Sie einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst wie ElbLicht beauftragen. Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse – für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten, wenn Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.
Wir begleiten Sie auch beim Antrag und bereiten Sie auf den MDK-Termin vor – auf Deutsch, Türkisch oder Englisch.
